Eine Wohnung, viele Entscheidungen
Ein Umzug, der Wechsel in eine kleinere Wohnung oder eine bevorstehende Rückgabe: Für eine Wohnungsräumung gibt es unterschiedliche Gründe. Manchmal muss der gesamte Haushalt aufgelöst werden. Manchmal sind nur einzelne Zimmer, ein Kellerabteil oder zurückgelassene Möbel betroffen. Wir planen die Räumung nach Ihrem tatsächlichen Bedarf.
Bei der kostenlosen Besichtigung gehen wir die Räume gemeinsam durch. Dabei klären wir auch, ob Gegenstände an einem anderen Ort aufbewahrt werden sollen. Dokumente, Fotos, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke gehören auf eine eindeutige Behalten-Liste. So wissen alle Beteiligten, welche Dinge keinesfalls entfernt werden dürfen.
Was zum vereinbarten Auftrag gehört
Typische Räumungsgüter sind frei stehende Möbel, Hausrat und zurückgelassene Einrichtungsgegenstände. Soll eine Küche, ein Einbauschrank oder ein großes Möbelstück zerlegt werden, besprechen wir den nötigen Aufwand gesondert. Arbeiten an Strom-, Gas- oder Wasseranschlüssen sind keine automatisch enthaltene Räumungsleistung.
Auch Keller, Dachboden, Balkon oder Garage sollten bei der Besichtigung ausdrücklich genannt werden. Sie verändern Menge, Laufwege und Zeitbedarf. Der Auftrag beschreibt, welche Räume und Gegenstände erfasst sind und welche Leistungen zusätzlich vereinbart wurden. Eine Reinigung über den besenreinen Zustand hinaus wird separat abgestimmt.
Zugang und Hausorganisation früh klären
Für eine Wohnung im oberen Stockwerk ist der Weg bis zum Fahrzeug entscheidend. Wir berücksichtigen Stiegen, Liftgröße, enge Türen und die Entfernung zum möglichen Ladeplatz. Teilen Sie uns mit, wenn für den Lift oder Innenhof ein Schlüssel gebraucht wird oder die Hausverwaltung bestimmte Zeitfenster vorgibt.
Eine freie Fläche vor dem Haus ist nicht automatisch als Ladeplatz nutzbar. Falls eine besondere Regelung nötig ist, klären wir die Zuständigkeit vor dem Termin. Fluchtwege und gemeinsam genutzte Bereiche sollen während der Räumung benutzbar bleiben. Gute Vorbereitung erspart am Räumungstag improvisierte Lösungen.
Der Preis folgt dem Umfang
Die Wohnfläche ist nur ein Anhaltspunkt. Eine sparsam eingerichtete Drei-Zimmer-Wohnung kann weniger Arbeit verursachen als ein vollgestelltes kleines Objekt. Für das Angebot zählen vor allem Menge, Material, Zugänglichkeit, Demontage und zusätzliche Arbeiten. Welche Angaben hilfreich sind, finden Sie unter Kosten einer Entrümpelung.
Verwertbare Gegenstände können für eine Wertanrechnung in Betracht kommen. Ob und in welcher Höhe das möglich ist, hängt von Zustand und tatsächlicher Verwertbarkeit ab. Eine Anrechnung wird im Angebot nachvollziehbar vereinbart. Sie ist kein pauschales Versprechen einer kostenlosen Räumung.
Von der Freigabe bis zur Übergabe
Am vereinbarten Termin arbeiten wir nach dem abgestimmten Umfang. Persönliche Gegenstände und Bereiche, die bleiben sollen, werden zuvor eindeutig abgegrenzt. Entsorgungsleistungen erfolgen durch unseren Partner Herbert Palmetzhofer GmbH; die Abwicklung stimmen wir im Rahmen des Auftrags ab.
Die geräumten Bereiche werden wie vereinbart besenrein übergeben. Bei der Abschlusskontrolle gehen wir gemeinsam oder mit Ihrer benannten Kontaktperson durch, ob der Auftrag erledigt ist. Fotografien für eine Übergabe werden nur nach Absprache angefertigt. Für die Vorbereitung hilft unsere Entrümpelungs-Checkliste.
Wohnung räumen oder den gesamten Haushalt auflösen?
Eine Wohnungsräumung beschreibt vor allem die praktische Aufgabe in den Räumen. Bei einer Haushaltsauflösung geht es zusätzlich um die Aufteilung des gesamten Besitzes: Was bleibt in der Familie, wird weitergegeben oder kommt für eine Wertanrechnung in Betracht? Wenn mehrere Stockwerke, Garage und Nebenräume betroffen sind, hilft die Planung einer Hausräumung.
Für einzelne große Gegenstände finden Sie unter Möbelabholung und Sperrmüll die nötigen Angaben zur Anfrage. Eine auszubauende Küche wird separat aufgenommen; Details zur Abgrenzung der Arbeiten stehen unter Küchendemontage im Rahmen einer Räumung. So wählen Sie den passenden Umfang, ohne automatisch eine vollständige Wohnung beauftragen zu müssen.
