Inventar und Zuständigkeiten zuerst klären
In einem Büro stehen neben Möbeln häufig gemietete Geräte, persönliche Gegenstände von Mitarbeitenden und Unterlagen, die weiterhin benötigt werden. Vor der Räumung sollte klar sein, was entfernt werden darf und wer die einzelnen Bereiche freigibt. Eine aktuelle Liste verhindert Missverständnisse.
Wir besprechen, ob eine gesamte Fläche oder nur einzelne Räume geräumt werden. Auch Lager, Archiv, Teeküche und Keller gehören in die Bestandsaufnahme, wenn sie Teil des Auftrags sein sollen. Für größere Vorhaben hilft eine feste Kontaktperson, die Entscheidungen bündelt und Rückfragen zeitnah beantworten kann.
Der Betrieb bestimmt den Ablauf mit
Soll während der Räumung weitergearbeitet werden, planen wir die betroffenen Bereiche und Arbeitsabschnitte entsprechend. Teilen Sie uns mit, welche Wege frei bleiben müssen und wann Störungen besonders ungünstig wären. Ein Wunschzeitfenster wird vor der Terminvereinbarung auf Umsetzbarkeit geprüft.
In Bürohäusern sind zusätzlich Liftreservierung, Zugangskarten, Ladezone und Vorgaben der Hausverwaltung wichtig. Wird ein Lastenlift benötigt oder müssen Waren über einen Hof geführt werden, nehmen wir diese Informationen in die Planung auf. Die tatsächlichen Wege beeinflussen Personal- und Zeitaufwand.
Akten und Datenträger getrennt behandeln
Papierakten, Computer, Festplatten und andere Datenträger werden nicht einfach wie gewöhnlicher Hausrat behandelt. Vor Beginn müssen Sie festlegen, welche Unterlagen aufbewahrt, übergeben oder durch einen dafür geeigneten Dienstleister vernichtet werden sollen. Zugangsdaten, Passwörter oder sensible Dokumente gehören nicht in eine allgemeine Onlineanfrage.
Eine zertifizierte Akten- oder Datenträgervernichtung ist keine automatisch enthaltene Leistung unserer Büroräumung. Wird sie benötigt, müssen Verfahren, Nachweise und Zuständigkeiten ausdrücklich vereinbart werden. Auch geleaste Technik sollte erst nach geklärter Rückgabe oder Freigabe in den Auftrag aufgenommen werden.
Möbel, Einbauten und besondere Gegenstände
Schreibtische, Bürostühle, Regale und lose Einrichtung lassen sich nach einem klaren Inventar erfassen. Bei Einbauten, großen Konferenztischen oder schweren Gegenständen prüfen wir vorab, welche Zerlegung und Transportwege erforderlich sind. Arbeiten an festen Elektroinstallationen oder anderen Anschlüssen werden nicht stillschweigend mitübernommen.
Für Gewerbematerialien oder unbekannte Restbestände ist eine gesonderte Abstimmung notwendig. Entsorgungsleistungen erfolgen durch unseren Partner Herbert Palmetzhofer GmbH. Art und Umfang der Gegenstände müssen deshalb rechtzeitig bekannt sein. Eine normale Büroräumung ersetzt keine pauschale Zusage für sämtliche betrieblichen Abfälle.
Angebot und Übergabe dokumentieren
Für die Kalkulation zählen Umfang, Zugänglichkeit, Demontage und vereinbarte Arbeitszeiten. Wenn geeignete Möbel für eine Wertanrechnung infrage kommen, wird diese Möglichkeit nach Sichtung gesondert bewertet. Wir legen fest, welche Flächen bis zu welchem vereinbarten Zeitpunkt geräumt werden sollen.
Bei der Übergabe werden die vereinbarten Bereiche besenrein kontrolliert. Mietvertragliche Rückbau- oder Renovierungspflichten sind davon zu unterscheiden und müssen vorab mit den zuständigen Beteiligten geklärt werden. Schicken Sie uns für den ersten Kontakt eine kurze Übersicht über Fläche, Inventar und gewünschte Zeitplanung. Unter Kontakt erreichen Sie uns für eine kostenlose Besichtigung.
