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Geschäft & Verkaufsfläche

Geschäfts­auflösung in Wien. Den Laden geordnet übergeben.

Wenn ein Geschäft schließt oder die Verkaufsfläche wechselt, müssen Waren, Einrichtung und Übergabetermin zusammenpassen. Wir übernehmen die vereinbarte praktische Räumung. Bei einer kostenlosen Besichtigung klären wir, welche Gegenstände freigegeben sind, was bleibt und wie der Zugang organisiert wird.

Kostenlos besichtigen lassen · Unverbindliches Angebot

Symbolbild: Mann mit weißem Bart transportiert gesicherte Kartons auf einer Sackkarre im Büro.
Platz für Ihren nächsten Schritt.

Die praktische Ladenräumung klar abgrenzen

Ein Geschäftsraum besteht oft aus mehreren Bereichen: Verkaufsfläche, Schaufenster, Kassenplatz, Lager und Büro. Erfassen Sie jeden Bereich einzeln. Zur vereinbarten Räumung können frei stehende Regale, Verkaufstische, Möbel und freigegebene Gegenstände gehören. Fest eingebaute Einrichtungen, technische Anlagen und angeschlossene Geräte müssen gesondert besprochen werden.

Unser Auftrag betrifft die praktische Räumung. Gewerbeabmeldung, Vertragsbeendigung, Personalfragen und die rechtliche Abwicklung einer Betriebsschließung gehören nicht dazu. Wenn mehrere betriebliche Flächen gemeinsam betroffen sind, bietet die Betriebsräumung den übergeordneten Rahmen. Für ein zusätzliches Büro lässt sich die Büroräumung in denselben Besichtigungstermin aufnehmen.

Eigentum, Waren und Rückgaben getrennt erfassen

Nicht alles im Geschäft gehört dem beauftragenden Unternehmen. Kühlgeräte, Kassentechnik, Warenträger oder einzelne Ausstattungen können gemietet, geleast oder von Lieferanten bereitgestellt sein. Kennzeichnen Sie diese Gegenstände und klären Sie vorab, wer die Rückgabe organisiert. Ihre Anwesenheit im Laden ist keine Freigabe zur Entfernung.

  • Bleibt: Einrichtungsgegenstände, die ausdrücklich übernommen werden.
  • Wird zurückgegeben: fremdes Inventar mit zuständiger Kontaktperson.
  • Wird vorher abgeholt: verkaufte oder anderweitig zugesagte Waren.
  • Ist freigegeben: Gegenstände des vereinbarten Räumungsauftrags.

Ordnen Sie auch Warenbestände eindeutig zu. Unbekannte Produkte, Flüssigkeiten oder besondere Materialien sollten schon bei der Besichtigung genannt werden; ihre Übernahme ist keine automatische Leistung einer Ladenräumung.

Bestandsliste und vertrauliche Unterlagen vorbereiten

Eine einfache Liste nach Räumen genügt als Ausgangspunkt. Notieren Sie Anzahl und ungefähre Größe größerer Möbel sowie besondere Gewichte oder Befestigungen. Fotografien können eine erste Orientierung geben, sollten aber keine Kundendaten, lesbaren Belege oder Zugangscodes zeigen. Akten, Kassenunterlagen und Datenträger sichern Sie getrennt vom freigegebenen Bestand.

Eine Räumung ist keine Zusage zur zertifizierten Aktenvernichtung oder Datenlöschung. Klären Sie für solche Aufgaben eine gesonderte Zuständigkeit. Für Regale mit umfangreichem Bestand beschreibt unsere Seite zur Lagerräumung, weshalb eine eindeutige Zuordnung vor dem Abtransport wichtig ist. Änderungen nach der Besichtigung teilen Sie vor Arbeitsbeginn mit.

Zugang und Räumungstermin im Gebäude abstimmen

Für den Weg aus dem Geschäft zählen Türbreiten, Stufen, Lift und die Entfernung zum möglichen Ladebereich. Ein ebenerdiger Eingang bedeutet nicht automatisch einen kurzen Trageweg: Ein Zugang durch eine Passage oder einen Innenhof kann zusätzliche Abstimmung erfordern. Nennen Sie benötigte Schlüssel und bekannte Zeitfenster des Gebäudes.

Wenn andere Flächen noch genutzt werden, planen wir die Räumung nach dem abgestimmten Umfang und den geklärten Zugängen. Fluchtwege und gemeinsam genutzte Bereiche müssen berücksichtigt werden. Teilen Sie mit, wann die Räume an Vermietung oder Nachfolge übergeben werden sollen. Ein gewünschter Termin wird erst durch eine konkrete Vereinbarung verbindlich.

Kosten nach dem tatsächlichen Umfang vergleichen

Für ein Angebot zählen Menge und Art der Gegenstände, Zugang, Tragewege und vereinbarte Demontagen. Ein fast leerer Laden ist anders zu kalkulieren als ein kleiner Raum mit dicht belegten Regalen. Erfasst werden sollten auch Nebenräume und Einrichtungen, über deren Verbleib noch entschieden wird.

Die Kostenübersicht erklärt diese Einflussfaktoren. Eine mögliche Wertanrechnung wird konkret beurteilt und ausdrücklich vereinbart; ein Warenbestand bedeutet nicht automatisch einen Ankauf oder eine kostenlose Räumung. Entsorgungsleistungen werden ausschließlich durch unseren Partner Herbert Palmetzhofer GmbH erbracht. Zuständigkeiten und Leistungsumfang werden im Angebot festgelegt.

Besenrein abschließen und die Übergabe vorbereiten

Zum Abschluss wird anhand der vereinbarten Raum- und Gegenstandsliste kontrolliert, was entfernt wurde und welche Ausstattung bleibt. Die geräumten Bereiche werden wie vereinbart besenrein übergeben. Eine Grundreinigung, Reparaturen, Malerarbeiten oder die Wiederherstellung früherer Einbauten sind keine automatisch enthaltenen Räumungsleistungen.

Planen Sie Zeit für diese Kontrolle und eine gesonderte Rückgabe an die empfangende Person ein. Halten Sie offene Punkte und die Rückgabe überlassener Schlüssel fest. Der Ratgeber zur besenreinen Übergabe hilft bei der Beschreibung des Endzustands. Für die erste Anfrage reichen Ort, betroffene Bereiche, Zugang und Ihr gewünschter Zeitrahmen.

Gut zu wissen

Ihre Fragen.
Klare Antworten.

Übernehmen Sie auch die rechtliche Geschäftsauflösung?

Nein. Unser Auftrag betrifft die praktische Räumung der vereinbarten Räume und Gegenstände. Gewerbe-, Vertrags- und andere rechtliche Fragen müssen Sie mit den zuständigen Stellen klären.

Was geschieht mit gemieteter Ladeneinrichtung?

Sie wird nicht automatisch zum Räumungsgut. Kennzeichnen Sie fremdes Inventar und klären Sie Rückgabe sowie Zuständigkeit vor der Freigabe.

Kann nur das Lager eines Geschäfts geräumt werden?

Ein begrenzter Auftrag ist möglich. Bereich, Bestand, Zugang und Ausnahmen werden vorab festgehalten, damit der übrige Geschäftsraum eindeutig abgegrenzt bleibt.

Wird vorhandene Ware automatisch angekauft?

Nein. Eine Räumung enthält keine pauschale Ankaufzusage. Eine mögliche Wertanrechnung muss für konkret beurteilte Gegenstände ausdrücklich vereinbart werden.

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