Eine Raumliste statt einer groben Flächenangabe
Die Wohnfläche zeigt nicht, wie viel aus einem Haus entfernt werden muss. Ein leerer Raum verursacht wenig Aufwand, während eine kleine Kammer bis zur Decke gefüllt sein kann. Notieren Sie für jedes Geschoss die betroffenen Räume und den ungefähren Füllgrad. Denken Sie auch an Stiegennischen und separat zugängliche Keller.
Bei der kostenlosen Besichtigung vergleichen wir die Liste mit dem Bestand. Nicht zugängliche Flächen bleiben als offene Punkte festgehalten. Das Angebot muss erkennen lassen, ob das gesamte Haus oder nur die besichtigten Bereiche erfasst sind.
Mehrere Geschosse brauchen passende Tragewege
Steile Stiegen, niedrige Türen und enge Wendungen bestimmen, ob Möbel am Stück hinausgetragen werden können. Bei größeren Gegenständen prüfen wir die nötige Zerlegung. Außenstiegen, Wege über das Grundstück und die Entfernung zur Zufahrt gehören ebenfalls zur Planung. Ein kurzer Gartenweg ist nicht zwangsläufig mit einem Fahrzeug befahrbar.
Nennen Sie Zufahrtsbeschränkungen, schmale Tore und empfindliche Bodenflächen. Die Arbeitsreihenfolge wird so abgestimmt, dass notwendige Wege nutzbar bleiben. Eine Zusage für Kräne, Außenlifte oder schwere Hebetechnik lässt sich aus einer gewöhnlichen Hausräumung nicht ableiten.
Einbauten und weitergenutzte Bereiche schützen
Vor Beginn muss klar sein, welche Ausstattung zum Gebäude gehört. Heizung, Leitungen, Sanitäreinrichtungen und Bodenbeläge sind keine freistehenden Möbel. Auch eine eingebaute Küche kann beim Verkauf im Objekt verbleiben. Nur ausdrücklich freigegebene Gegenstände werden in den Räumungsauftrag aufgenommen.
Bleibt ein Teil des Hauses bewohnt, vereinbaren wir Arbeitsbereiche und Zugänge. Persönliche Dinge, Unterlagen und wichtige Schlüssel werden separat aufbewahrt. Bei Küchenarbeiten gelten die zusätzlichen Abstimmungen zur Küchendemontage. Arbeiten an technischen Anschlüssen sind davon getrennt und nicht Bestandteil einer gewöhnlichen Räumung.
Nebenräume einzeln erfassen
Keller, Dachboden und Garage unterscheiden sich oft deutlich von Wohnräumen. Im Keller können Feuchtigkeit oder schwere Einzelstücke eine Rolle spielen. Ein Speicher ist vielleicht nur über eine schmale Luke erreichbar. In der Garage stehen möglicherweise Dinge, die gar nicht zum Räumgut gehören. Diese Unterschiede sollten vor der Kalkulation bekannt sein.
Die Seiten zur Kellerräumung, Dachbodenräumung und Garagenräumung helfen bei der Vorbereitung. Gartenpflege, Erdarbeiten oder der Abbruch von Gebäudeteilen werden durch die Entfernung beweglicher Gegenstände nicht automatisch mitbeauftragt.
Räumungsumfang und Angebot abstimmen
Für die Kosten zählen Menge, Material, Demontage, Sortierung und Zugänglichkeit. Bei einem großen Haus kann eine abschnittsweise Räumung sinnvoll sein, etwa wenn Angehörige einzelne Räume später freigeben. Besprechen Sie den Gesamtplan früh, damit Personal, Transporte und Termine dazu passen.
Eine mögliche Wertanrechnung wird nach Sichtung vereinbart. Abtransport und Entsorgung organisieren wir mit unseren Partnern entsprechend dem aufgenommenen Umfang. Zusätzliche Räume oder größere zurückgelassene Mengen müssen vor der Ausführung abgestimmt werden. Mehr zur Kalkulation lesen Sie unter Entrümpelungskosten.
Die Übergabe Raum für Raum durchführen
Am Ende kontrollieren wir die vereinbarten Räume gemeinsam. Die Raumliste hilft, selten benutzte Flächen und absichtlich verbleibende Gegenstände zu berücksichtigen. Ein besenreines Haus ist von einer renovierten oder grundgereinigten Immobilie zu unterscheiden. Stimmen Sie die Anforderungen von Käufern, Vermietern oder weiteren Beteiligten deshalb vorher ab.
Wird gleichzeitig ein Haushalt aufgelöst, unterstützt die Planung der Haushaltsauflösung bei Auswahl und Verteilung des Besitzes. Unter Kontakt können Sie die Besichtigung anfragen und Geschosse, Nebenräume sowie den gewünschten Übergabezeitraum nennen.
