Mehrere Geschosse gemeinsam erfassen
Bei einem Haus verteilen sich Möbel und gelagerte Gegenstände häufig über mehrere Ebenen. Für die Besichtigung ist eine Übersicht hilfreich: Welche Zimmer, Nebenräume und Zugänge gehören dazu? Gibt es schwere Stücke im Keller oder Möbel im Dachgeschoss?
Ein Räumungsauftrag sollte diese Bereiche einzeln benennen. Räume, die weiterhin genutzt werden, werden klar ausgenommen. Das ist besonders wichtig, wenn nur ein Teil eines Hauses neu genutzt oder übergeben werden soll.
Gartenweg und Hauseingang gehören zur Planung
Liegt zwischen Straße und Gebäude ein längerer Weg, zählt dieser zum Arbeitsaufwand. Auch Gartentore, Stufen und schmale seitliche Durchgänge können für den Transport relevant sein. Bitte nennen Sie solche Besonderheiten bei der Anfrage in 1130.
Garagen oder Gartenhäuser werden nur einbezogen, wenn ihr Inhalt erfasst ist. Unbekannte Behälter, Farben oder besondere Materialien müssen gesondert angegeben werden. Ihre Behandlung wird nicht als gewöhnlicher Hausrat vorausgesetzt.
Erinnerungsstücke vor der Freigabe sichern
Bei einem langjährig bewohnten Haus ist die persönliche Auswahl oft ein eigener Arbeitsschritt. Legen Sie fest, welche Unterlagen, Fotos, Möbel oder Sammlungen bleiben. Mehrere Beteiligte sollten die Entscheidung vor der Durchführung abstimmen.
Für die kostenlose Besichtigung nennen Sie gewünschten Zeitraum und Übergabeziel. Wir erstellen ein Angebot nach Umfang und Zugänglichkeit. Zur Vorbereitung einer Auflösung nach einem Todesfall finden Sie Hinweise unter Verlassenschaftsräumung; für Nebenräume unter Keller und Dachboden.
