Gemeinsam genutzte Bereiche berücksichtigen
Wenn in einem Haus gewohnt und gearbeitet wird, müssen Lift und Eingangsbereich oft unterschiedlichen Nutzern gleichzeitig dienen. Informieren Sie uns über bekannte Abläufe im Gebäude. Der Räumungsweg sollte so geplant werden, dass notwendige Durchgänge nutzbar bleiben.
Bei einem Objekt im Hoftrakt brauchen wir Angaben zu Zwischentüren, Stiegen und möglicher Zufahrt. Ein kleiner Auftrag kann durch lange Laufwege aufwendiger werden. Solche Details gehören bereits zur Besichtigung.
Atelier oder Arbeitszimmer gezielt räumen
Bei Arbeitsräumen sind persönliche Unterlagen, Werkzeuge und Materialien nicht immer sofort als zu behalten oder zu entfernen erkennbar. Legen Sie deshalb eine eindeutige Liste an. Das gilt besonders für Sammlungen, Entwürfe oder Gegenstände, deren Bedeutung nicht von außen sichtbar ist.
Unbekannte Farben, Flüssigkeiten und sonstige besondere Materialien müssen gesondert genannt werden. Ihre Behandlung wird vorab abgestimmt. Ein gewöhnlicher Räumungsauftrag ist keine pauschale Zusage für alle Materialien eines Arbeitsraums.
Den nächsten Nutzungsschritt einplanen
Teilen Sie uns für Ihr Objekt in 1070 mit, ob eine Rückgabe, ein Umzug oder eine neue Nutzung bevorsteht. So lässt sich klären, welche Einbauten bleiben und welcher Übergabezustand benötigt wird. Zusätzliche Reinigung oder andere Arbeiten werden ausdrücklich besprochen.
Die kostenlose Besichtigung bildet die Grundlage für das Angebot. Persönliche Dinge sichern Sie am besten vor der endgültigen Freigabe. Hinweise zu Umfang und Ablauf finden Sie auf den Seiten Wohnungsräumung und Büroräumung.
