Wohnhaus und Betriebsobjekt getrennt betrachten
Bei einem privaten Haushalt stehen Möbel, Hausrat und persönliche Dinge im Mittelpunkt. Bei einer gewerblichen Fläche können Warenbestände, Mietgeräte und besondere Materialien hinzukommen. Beschreiben Sie die Nutzung des Objekts deshalb bereits bei der Anfrage in 1230.
Für Betriebe sollte eine verantwortliche Person das Inventar und die Freigaben bündeln. Vertrauliche Akten und Datenträger werden getrennt behandelt. Spezielle Vernichtung oder die Behandlung besonderer Betriebsstoffe ist nicht automatisch Teil eines Räumungsauftrags.
Zufahrt, Tor und Nebenräume erfassen
Bei einem Objekt mit eigener Einfahrt oder Hof prüfen wir, welche Flächen tatsächlich genutzt werden können. Torbreite, Durchfahrtshöhe und gemeinsam genutzte Bereiche können relevant sein. Auch Stufen zwischen Hof und Gebäude gehören zum Transportweg.
Keller, Garage, Lager und Dachboden werden ausdrücklich in die Besichtigung aufgenommen, wenn sie dazugehören. Unbekannte Behälter oder schwere Gegenstände sollten früh genannt werden. So kann die nötige Abwicklung vor der Durchführung abgestimmt werden.
Mit passendem Angebot zur Übergabe
Nennen Sie einen geplanten Auszug, Standortwechsel oder Rückgabetermin möglichst früh. Wir klären bei der kostenlosen Besichtigung den Umfang, mögliche Zusatzarbeiten und den gewünschten Endzustand. Ein Angebot sollte diese Punkte nachvollziehbar abbilden.
Zum Abschluss kontrollieren wir die vereinbarten geräumten Bereiche im besenreinen Zustand. Zusätzliche Reinigung oder Rückbau wird gesondert vereinbart. Informationen für Betriebe finden Sie unter Büro- und Gewerberäumung; für Haushalte unter Wohnungsräumung.
