Den Umfang vor einer Wohnungsrückgabe festhalten
Wenn ein Mietverhältnis endet, sollte früh klar sein, welche Einrichtung entfernt und welche zurückgelassen werden soll. Nehmen Sie diese Vorgaben zur Besichtigung mit. Die Räumung ersetzt keine Abstimmung über Renovierung oder Rückbau mit dem Vermieter.
Denken Sie bei Ihrem Objekt in 1120 auch an Abstellkammer, Keller und weitere mitbenutzte Flächen. Nur eindeutig freigegebene Gegenstände werden in den Auftrag aufgenommen. Für Dinge anderer Bewohner braucht es eine gesonderte Klärung.
Wege und Zwischenebenen berücksichtigen
Nicht jeder Lift endet unmittelbar auf der Wohnungsebene. Einzelne Stufen oder Zwischenpodeste können für große und schwere Möbel wichtig sein. Beschreiben Sie solche Besonderheiten zusammen mit Stockwerk und Liftgröße.
Bei einem Hoftrakt oder rückwärtigen Zugang zählen zusätzliche Laufwege zum Aufwand. Teilen Sie bekannte Regeln zur Liftbenutzung oder zur Einfahrt in den Hof mit. So können diese Fragen vor dem Räumungstag geklärt werden.
Persönliche Dinge und Terminplanung
Legen Sie Dokumente, Schlüssel, Fotos und andere persönliche Dinge getrennt bereit. Falls Angehörige mitentscheiden, hilft eine gemeinsame Behalten-Liste. Sie muss nicht jede Kleinigkeit des Haushalts aufführen, sondern die wichtigen Ausnahmen klar erkennbar machen.
Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein Angebot für den festgelegten Umfang. Nennen Sie den gewünschten Übergabetermin möglichst früh. Unsere Checkliste und die Informationen zur Wohnungsräumung unterstützen Sie bei der Vorbereitung.
