Wohnobjekt oder Betriebsfläche unterscheiden
Bei der Anfrage in 1110 hilft die Information, ob es um einen privaten Haushalt, ein Büro oder einen betrieblichen Lagerbereich geht. Materialien und Zuständigkeiten können sich deutlich unterscheiden. Benennen Sie besondere Gegenstände oder unbekannte Restbestände bereits im ersten Gespräch.
Bei gewerblich genutzten Flächen sollte klar sein, wer Inventar, Mietgeräte und Unterlagen freigibt. Ein Räumungsauftrag umfasst nur den vereinbarten Bestand. Besondere Abfälle werden gesondert mit dem Entsorgungspartner abgestimmt.
Zugang zwischen Hof und Gebäude planen
Wenn ein Objekt über einen Betriebshof, eine gemeinsame Zufahrt oder einen längeren Fußweg erreichbar ist, brauchen wir diese Informationen für die Planung. Tore, Höhenbegrenzungen und Hauszugangszeiten können den Ablauf beeinflussen.
Für Wohnungen zählen außerdem Stockwerk, Lift und die Breite der relevanten Durchgänge. Schwere Möbel oder Geräte sollten nicht erst am Räumungstag überraschend hinzukommen. Bei der kostenlosen Besichtigung werden die Wege gemeinsam angesehen.
Nebenräume und Abschluss vollständig vereinbaren
Nehmen Sie Keller, Garagen oder Abstellräume in die Bestandsaufnahme auf, sofern sie dazugehören. Markieren Sie Gegenstände, die bleiben, und klären Sie die Schlüsselübergabe. Bei einer Teilräumung wird der betroffene Bereich eindeutig abgegrenzt.
Das Angebot beschreibt den festgelegten Umfang. Zum Abschluss wird der vereinbarte besenreine Zustand kontrolliert. Weitere Informationen finden Sie zur Kellerräumung und zur gewerblichen Räumung.
