Wohnen und Arbeiten im selben Haus
Wenn sich im Gebäude Wohnungen, Büros oder andere Betriebe befinden, sollte die Räumung mit den vorhandenen Nutzungen abgestimmt werden. Nennen Sie bekannte Ruhe- und Zugangszeiten, besonders wenn ein gemeinsamer Lift oder eine Zufahrt genutzt wird.
Für ein Objekt in 1030 brauchen wir außerdem die genaue Stiege und den Gebäudeteil. Bei größeren Anlagen kann die kürzeste Route vom Eingang zur Fläche von der postalischen Adresse abweichen.
Für Büroflächen eine Inventarübersicht vorbereiten
Bei einem Standortwechsel hilft eine Liste mit Möbelgruppen, Geräten und betroffenen Nebenräumen. Akten, Datenträger und geleaste Technik sind getrennt zu behandeln. Klären Sie vorab, was an Mitarbeitende, Eigentümer oder andere Dienstleister übergeben wird.
Soll der Betrieb währenddessen weiterlaufen, besprechen wir die mögliche Aufteilung in Abschnitte. Zeitfenster und Zugänge werden konkret vereinbart. Eine zertifizierte Aktenvernichtung ist nicht automatisch Bestandteil einer Büroräumung.
Wohnungsrückgabe vollständig erfassen
Bei einer privaten Räumung zählen auch Abstellkammern, Keller und zurückbleibende Einbauten. Gehen Sie vor der Besichtigung durch, welche Räume tatsächlich dazugehören. Persönliche Unterlagen und Erinnerungsstücke werden auf der Behalten-Liste festgehalten.
Die kostenlose Besichtigung erfasst Menge, Zugang und gewünschte Arbeiten. Auf dieser Grundlage wird ein Angebot erstellt. Als Übergabezustand vereinbaren wir den besenreinen Zustand der geräumten Bereiche; zusätzliche Reinigung oder Rückbauarbeiten müssen ausdrücklich besprochen werden.
